Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Ihre Zufriedenheit ist die beste Werbung für uns – und das seit über 20 Jahren.

Wir wollen, dass Sie sich in sichere Hände begeben!

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Sie wollen sich in Ihrer Haut wohlfühlen – unsere Aufgabe ist es, Ihre gewünschte Veränderung mit maximaler Sicherheit und Qualität zu erreichen. Daher können wir nicht überall sondern nur in ausgewählten Standorten einen Facharzt anbieten.

Empfohlene Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen.

Alternativ kann sich auch ein Blick in die Mitgliederverzeichnisse der Fachverbände lohnen (zu den Fachverbänden):

Erfahrung und Qualifikation unserer Fachärzte

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Alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie erfüllen unsere hohen Mindestanforderungen, da umfangreiche, jahrelange Erfahrung, fachliche Qualifikation und die maximale Sorgfalt des behandelnden Facharztes so wie hochwertige, sichere Operationsräume die Grundlagen für eine erfolgreiche und sichere Behandlung sind. Unsere Mindestanforderungen an unsere Fachärzte sind zum Beispiel:

  • Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion
  • Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
  • Beratung muss vom Operateur durchgeführt werden
  • Regelmäßige Weiterbildung des Operateurs und des Personals
  • Vollmitglied Deutsche Gesellschaft Plastischen, Rekonstruktiven, Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) oder Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch Plastische Chirurgie (DGÄPC)
  • Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
  • Sicherstellung der Notfallmedizin
  • Maximale Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz
  • Hohe Patientenzufriedenheit
  • Durchführung einer Qualitätskontrolle
  • Haftpflichtversicherung für Ästhetische Eingriffe
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Verwendung international anerkannter Methoden
  • etc.

Warum zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?

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Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist eine fest definierte Facharztbezeichnung. Der 108. Deutsche Ärztetag beschloss im Mai 2005, dass die bis dahin gültige Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische Chirurgie“ um den Zusatz „Ästhetische“ erweitert wird – so entstand die heutige Bezeichnung Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

Umgangssprachlich und in der Öffentlichkeit wird oft vom Schönheitschirurgen oder Ästhetischen Chirurgen gesprochen. Diese Bezeichnungen sind allerdings ungeschützt. Neben diesen Bezeichnungen sollten Sie auch auf die Mitgliedschaften Ihres Behandlers achten. Hier die wichtigsten Fachgesellschaften:

  • Die älteste Fachvereinigung im Bereich der Ästhetischen Plastische Chirurgie ist die DGÄPC – Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch Plastische Chirurgie.
  • Der offizielle Vertreter der Fachärzte ist die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC. Eine Tochter dieser Gesellschaft ist die Vereinigung der Deutschen Ästhetischen-Plastischen Chirurgen (kurz VDÄPC)

Warum sind bei einem guten Facharzt oftmals Wartezeiten auf einen Beratungstermin?

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In der heutigen Zeit will man oftmals alles gleich und sofort – allerdings ist dies bei einem guten Facharzt nicht möglich. Dies hat folgende Gründe:

  • ein guter Facharzt ist auch sehr gefragt – wer gut ist, hat auch viele Anfragen
  • Soll sich ein Facharzt sehr viel Zeit für den Einzelfall nehmen soll und die entsprechenden Voruntersuchungen, Operationsaufklärungen, Behandlungen und Nachsorgetermine sorgfältig warnehmen soll, so ist dies relativ zeitintensiv – daher sind „große“ Patientenzahlen in der Praxis nicht möglich. Oder wollen Sie einen Behandler, der Sie nicht ausführlich untersucht, umfangreich aufklärt und sorgfältig arbeitet?
  • Wie in jedem Beruf ist die menschliche Kapazität begrenzt. Daher sind ausreichende Ruhepausen, etc. notwendig, da bei einem überarbeiteten oder übernachtigten Facharzt auch die Gefahr eines Fehlers steigt
  • Kein Operateur kann zu 100 % ohne Komplikationen behandeln – daher müssen auch Zeiten für die Behandlung dieser eingeplant werden. Würden diese Zeitfenster mit verplant werden, so kann Ihr Behandler bei einer auftretenden Komplikation nicht mehr reagieren, da er keine Zeit hierfür hat
  • neue Entwicklungen, neue Methoden, etc. gibt es auch in der Plastischen Ästhetischen Chirurgie – daher ist eine regelmäßige Weiterbildung entsprechend notwendig
  • leider kümmern sich nicht alle Behandler nach der Operation um ihre Patienten – daher kann es auch sein, dass sich Patienten mit Problemen nach bereits durchgeführten Operation an uns wenden
Aus diesen Gründen können sofortige Termine oftmals nicht sofort realisiert werden. In den häufigsten Fällen liegt die Vorlaufzeit für einen Beratungstermin bei ca. 3 bis 4 Wochen – in Einzelfällen (z. B. bei Ärzten mit einer Weiterbildungsermächtigung auch etwas länger). Eine entsprechende Wartezeit ist eher wie eine Art „Qualitätssiegel“ – oder wäre Ihnen ein Arzt lieber, zu dem kein Patient kommt?