Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

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Titel wie kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg sind ungeschützt.

Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist eine geschützte und fest definierte Berufsbezeichnung.

So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel „ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg“. Im Prinzip kann sich jeder mit einer medizinischen Ausbildung als Schönheitschirurg bezeichnen – ob dies sinnvoll ist, bezweifeln wir.

Plastische Chirurgie besteht aus 4 Teilbereichen

Ästhetische Chirurgie

Handchirurgie

Rekonstruktive Chirurgie

Verbrennungschirurgie

Bis 2005 war die Facharztbezeichnung: Facharzt für Plastische Chirurgie

Der 108. Deutsche Ärztetag beschloss im Mai 2005, die Facharztbezeichnung um den Zusatz „Ästhetische“ zu erweitern – es entstand die heutige Bezeichnung Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

Was beinhaltet die Facharztausbildung?

Der Ausbildungsinhalt ist wie folgt definiert:

Weiterbildungsziel

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Plastische und Ästhetische Chirurgie.

Weiterbildungszeit vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten, davon können bis zu

12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder 6 Monate in Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Pathologie angerechnet werden

12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalte

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Wiederherstellung und Verbesserung angeborener oder durch Krankheit, Degeneration, Tumor, Unfall oder Alter verursachter sichtbar gestörter Körperfunktionen und der Körperform
  • der Behandlung Brandverletzter in der Akut- und sekundären Rekonstruktionsphase
  • der Differentialtherapie bei postoperativen Komplikationen, Großwunden und Wundheilungsstörungen
  • Rekonstruktionsmaßnahmen bei Fehlbildungen
  • therapeutischen Verfahren bei akuten Verletzungen der Haut und Weichteile einschließlich Rekonstruktion
  • der ästhetisch-plastischen Chirurgie in allen Körperregionen einschließlich kosmetische Operationen unter Berücksichtigung der psychologischen Exploration und Elektionskriterien und der spezifischen Aufklärung bei elektiven Operationsindikationen
  • funktions- und strukturwiederherstellende Eingriffe bei akuten Verletzungen und chronischen Wunden und Infektionen der Haut, der Weichteile und des muskuloskelettalen Apparates sowie deren Folgeschäden auch in interdisziplinärer Kooperation
  • der Erkennung und Behandlung von Verletzungen, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Hand (sogenannte Hanchirurgie)
  • der Mitwirkung bei Replantationen und Revaskularisationen abgetrennter Körperteile einschließlich der Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des peripheren Nervensystem
  • der Transplantation isogener, allogener oder synthetischer Ersatzstrukturen
  • psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen bei angeborenen Fehlbildungen, erworbenen Defekten und ästhetische-kosmetischen Eingriffen
  • der Nachbehandlung ästhetisch-plastischer Eingriffen einschließlich Verbände, Ruhigstellung, Stabilisierung auch bei Schuhversorgungen, Orthesen und Prothesen sowie bei Transplantationen
  • der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
  • der Bewertung bildgebundener, endoskopischer und neurologischer / neurophysiologischer Befunde
  • der Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie und weiterer Rehabilitationsmaßnehmen

 

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen:

  • konstruktive, rekonstruktive und ästhetische-plastische-chirurgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer, Laser- und Ultraschall-Techniken sowie Nah- und Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluß
    • im Kopf-Hals-Bereich
    • im Brustbereich
    • An Rumpf- und Extremitäten
    • An Haut- und subkutanen Weichteilen
    • An peripheren Neven
  • Mitwirkung bei Eingriffen im Rahmen der Erstversorgungen von Verbrennungen und zur Behandlung von Verbrennungsfolgen.

Erfahrung und Qualifikation unserer Fachärzte

Neben der Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unsere Fachärzte noch weitere Mindestvoraussetzungen erfüllen.